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Neue Berechnungsart des Referenzzinssatzes

Neue Methode zur Festlegung des mietrechtlichen Referenzzinssatzes.

Der auf dem Durchschnittszinssatz basierende hypothekarische Referenzzinssatz wird künftig durch kaufmännische Rundung festgelegt. Das stellt eine Vereinfachung dar und verhindert dauerhaft Ungleichgewichte bei der Mietzinsgestaltung.

Bisher wurde der Referenzzinssatz angepasst, sobald sich der Durchschnittszinssatz gemessen am erstmals erhobenen Wert von 3,43 Prozent um 0,25 Prozentpunkte verändert hat.

Künftig erfolgt die Festlegung des Referenzzinssatzes durch kaufmännische Rundung auf den nächsten Viertelprozentwert. Dies bedeutet, dass ein Durchschnittszinssatz von beispielsweise 2,62 Prozent auf einen Referenzzinssatz von 2,50 Prozent abgerundet, ein Durchschnittszinssatz von 2,63 Prozent dagegen auf einen Referenzzinssatz von 2,75 Prozent aufgerundet wird.

Medienmitteilung des Bundesrates