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Referenzzinssatz für Hypotheken
Der für die Mieten massgebliche hypothekarische Referenzzinsatz sinkt um 0.25% auf 2.5%
Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 30. September 2011 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 2,51 Prozent auf 2,45 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet 2,5 Prozent. (s.a. Neue Berechnungsart des Referenzzinssatzes )
Da der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal um 0,25 Prozentpunkte gesunken ist, ergibt sich nun für die Mietenden im Grundsatz ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91 Prozent. Allerdings können weitere Senkungs- und Erhöhungsansprüche geltend gemacht werden, die sich auf vorher entstandene Änderungen des Referenzzinssatzes sowie weitere aufgelaufene Kostenänderungen (Teuerung im Umfang von 40 Prozent, Erhöhung der Kosten von Unterhalt) stützen.
Der Referenzzinsatz gilt seit dem dritten Quartal 2008. Hier sehen Sie, wie sich der Referenzzinssatz und der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz für Hypotheken entwickelt haben.
